Versicherungstechnisch als auch durch Vorgaben der geltenden Tarife haben folgende Personengruppen Anspruch auf ein JobRad:
- Unbefristet Beschäftigte
- bei befristet beschäftigten Mitarbeitern muss die restliche Arbeitsdauer mindestens die reguläre Dauer der Nutzungsüberlassung von 36 Monaten umfassen
- mit ungekündigtem Vertragsverhältnis
Davon ausgenommen sind derzeit:
- Mitarbeiter, die dem Geltungsbereich des TV-Ärzte unterliegen, Befristet beschäftigte Mitarbeiter, Auszubildende, Mitarbeitende in der Probezeit, Geringfügig Beschäftigte, Praktikanten, Trainees, Aushilfen, Studenten, FSJ´ler, Leiharbeitnehmer
- Mitarbeiter mit Lohnpfändungen, Mitarbeiter, die mit der Entgeltumwandlung unter die Mindestlohngrenze fallen, Mitarbeiter, die innerhalb der nächsten drei Jahre in Rente gehen
- Mitarbeiter die sich außerhalb der Lohnfortzahlung befinden, Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis in absehbarer Zeit ruht (Elternzeit, Schwangerschaft)
Hinweis Schloss:
Für den vollumfänglichen Versicherungsschutz muss ein Schloss im Wert von min. 49 EUR zum Rad hinzugeleast werden.
Empfehlung: Ihr Service zum Rad
Sie können optional eine jährliche Inspektionsleistung oder den Full Service inklusive Verschleißteilreparaturen wählen.
Dies ist nicht verpflichtend, aber eine dringende Empfehlung. Sie verpflichten sich im Überlassungsvertrag zur Pflege & Wartung des Leasingrads über den gesamten Nutzungszeitraum. Dies kann auch Ihr Fachhändler für Sie übernehmen, dann wählen Sie bitte Inspektion oder den Full Service hinzu. Merkblätter finden Sie dazu weiter unten auf der Seite.
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Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Welche, lesen Sie in der Datenschutzerklärung.
JobRad macht aus Fahrrädern und E‑Bikes Diensträder. Zu Ihrem Vorteil: Sie gewinnen Komfort und schonen den Geldbeutel.
Ihre Firma least für Sie das JobRad und überlässt es Ihnen zur Nutzung. Sie fahren es, wann immer Sie wollen: Zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.
Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad kann Ihr JobRad sein.
Die 36 Raten werden monatlich automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen. Dank vorteilhafter Versteuerung sparen Sie bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf.
Merkblatt JobRad-Inspektion
Die Inhalte Ihres Inspektionspakets
Merkblatt JobRad-FullService
Die Inhalte des JobRad-FullService
Merkblatt Leasingfähiges Zubehör
Was ist leasingfähig und was nicht?
Muster Überlassungsvertrag
Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen.
Was ist Leasing?
Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= dem JobRadler) zur Nutzung. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.
Hinweis:
Die ständige Nutzbarkeit kann – wie auch bei einem Privatkauf – nicht jederzeit garantiert werden. Wenn das JobRad z. B. aufgrund einer Reparatur längere Zeit in der Werkstatt steht, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf die Reparatur, jedoch nicht darauf, für die Dauer der Reparatur einen Teil des Kaufpreises zurückzuerhalten bzw. auf eine Aussetzung der monatlichen Raten
Kann ich mein JobRad nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Bisher haben wir (die JobRad GmbH) jedem JobRadler nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für sein JobRad unterbreitet. Wir beabsichtigen, das auch in der Zukunft so zu handhaben – denn zufriedene Kunden sind unser oberstes Ziel. Ein solches Kaufangebot dürfen wir jedoch nicht vertraglich zusichern, da dies nicht leasingerlasskonform wäre.
Hintergrund ist, dass dem JobRad-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Der Leasinggeber kann am Ende der Leasingvertragslaufzeit demnach entscheiden, ob er das JobRad dem Leasingnehmer (sprich: dem Arbeitgeber) andient oder es auf anderem Weg veräußert. Trifft Letzteres zu und wir erhalten ein entsprechendes Kaufangebot über das JobRad vom Leasinggeber (wie es bisher der Fall war), kaufen wir das JobRad und bieten es anschließend wiederum dem JobRadler zum Kauf an.
Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36 Monate. Was passiert nun mit meinem JobRad?
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich Ihre persönliche oder berufliche Situation, entscheidet Ihr Arbeitgeber, was mit dem JobRad passiert. Bitte lesen Sie den Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
Wenden Sie sich direkt an:
Das JobRad-Team | Mo - Fr 09:00 - 17:00 Uhr | support@jobrad.org | 0761 205515-900