
Freude teilen, Spaß verdoppeln!
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Bis zu 40 % günstiger mit Dienstradleasing.
Jedes Rad kann Ihr JobRad® sein!
Hier verbirgt sich toller Inhalt!
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Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Welche, lesen Sie in der Datenschutzerklärung.
JobRad® macht aus Fahrrädern und E‑Bikes Diensträder. Zu Ihrem Vorteil: Sie gewinnen Komfort und schonen den Geldbeutel.
Ihre Firma least für Sie das JobRad® und überlässt es Ihnen zur Nutzung. Sie fahren es, wann immer Sie wollen: Zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.
Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad kann Ihr JobRad® sein.
Die 36 Raten werden monatlich automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen. Dank vorteilhafter Versteuerung sparen Sie bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf.
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Ein Check pro Vertragsjahr über die dreijährige Laufzeit beim JobRad-Premiumhändler Ihrer Wahl im Wert von insgesamt 270,00 €.
Drei jährliche Checks beim JobRad-Premiumhändler Ihrer Wahl im Wert von insgesamt 270,00 € und zusätzlich Verschleißreparaturen im Wert von bis zu 230,00 €.
JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie
Die Inhalte der JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie
Merkblatt Leasingfähiges Zubehör
Was ist leasingfähig und was nicht?
Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen.
Allgemeine Fragen rund ums JobRad®
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Was ist Leasing?
Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad® handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Wie das im Detail funktioniert, erfährst du auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.
Übrigens: Wie bei einem Fahrrad, das du privat gekauft hast, gibt's auch bei einem geleasten Fahrrad keine Garantie dafür, das es immer nutzbar ist. Also wenn es z. B. gerade in der Werkstatt zur Inspektion ist oder repariert wird. Warum ist das wichtig? Weil es bedeutet, dass du in solchen Fällen deine Raten nicht aussetzen kannst, auch wenn du dein Rad gerade nicht zur Verfügung hast.
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Kann ich mein Rad nach dem Ende des Leasings kaufen?
In fast allen Fällen kannst du das – aus relativ komplizierten rechtlichen Gründen dürfen wir dir das aber leider nicht vertraglich zusichern. Möchtest du's genau wissen? Dann einmal bitte anschnallen. Und los geht's:
Hintergrund ist, dass dem JobRad®-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Als Leasinggeber:in kann man demnach am Ende der Leasing-Vertragslaufzeit entscheiden, ob man das Rad dem oder der Leasingnehmer:in (in diesem Fall dein:e Arbeitgeber:in) andient (also zum Kauf anbietet) oder es auf anderem Weg veräußert (also verkauft oder verschenkt).
Dieser "andere Weg" ist das, was so gut wie immer passiert – mit dem Ergebnis, das dir ein Kaufangebot gemacht wird. Weil das aber eben rein theoretisch nur eine von mehreren Optionen für den oder die Leasinggeber:in ist, können wir die Frage eben nicht mit einem ganz einfachen "Ja" beantworten.
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Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36 Monate. Was passiert nun mit meinem JobRad®?
Das entscheiden nicht wir, sondern dein:e Arbeitgeber:in im Rahmen der aktuell geltenden Gesetze zum Dienstrad-Leasing: Schau am besten einmal in deinem Überlassungsvertrag nach und sprich auch gern deine interne Ansprechperson für JobRad® an.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum JobRad® habe?
Wenden Sie sich direkt an:
Das JobRad-Team | Mo - Fr 09:00 - 17:00 Uhr | support@jobrad.org | 0761 205515-900