Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad® finden Sie hier gebündelt.
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Ich habe im meinJobRad®-Portal von dem:der JobRad®-Bevollmächtigten die Freigabe für mein Rad erhalten. Wann kann ich es abholen?
Ihr (Bestell-)Antrag wird nun vom JobRad®-Team bearbeitet. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist (derzeit benötigt die Bearbeitung ca. 3 Arbeitstage), mailen wir Ihnen Ihren Abholcode. Ihr:e Fachhändler:in bereitet das Rad jetzt vor und meldet sich bei Ihnen, sobald es abholbereit ist.
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Ich habe mir ein Rad im Fachhandel ausgesucht. Wie geht es jetzt weiter?
Falls noch nicht geschehen, bitten Sie den:die Händler:in, ein Angebot zu erstellen. Nennen Sie dafür die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im meinJobRad®-Portal registriert haben, dann wird Ihnen das Angebot direkt nach dem Login in Ihrem Account angezeigt.
Sobald Sie Ihren (Bestell-)Antrag im meinJobRad®-Portal stellen, wird das Angebot automatisch übernommen. Alternativ kann Ihnen Ihr:e Fachhändler:in auch ein Angebot in Papierform aushändigen. In diesem Fall übertragen Sie bitte die Angaben bei der Antragstellung händisch im meinJobRad®-Portal.
Haben Sie Ihr Wunschrad online gefunden? Wie Sie ein JobRad® über die Webseite von kooperierenden Händler:innen beantragen können, hängt von dem:der jeweiligen Händler:in ab. Wenden Sie sich bei Fragen zum Vorgehen daher bitte direkt an den Service im entsprechenden Onlineshop.
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Ich kann meinen Überlassungsvertrag nicht hochladen, was muss ich tun?
Kein Problem! Senden Sie einfach alle Seiten Ihres Überlassungsvertrags an upload@jobrad.org und wir übernehmen das Hochladen für Sie.
Damit der Upload reibungslos und zügig funktioniert, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung:
- Versenden Sie Ihre Unterlagen bitte möglichst von derselben E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im meinJobRad®-Portal registriert haben.
- Geben Sie im Betreff unbedingt Ihre Antragsnummer (KAU-XXXXXX) an. So können wir Ihre Unterlagen korrekt zuordnen.
- Senden Sie uns die Dokumente immer als Mailanhang (im PDF-, JPEG- oder PNG-Format und mit einer Maximalgröße von 20 MB). Über externe Plattformen oder Downloadlinks zur Verfügung gestellte Dokumente können wir aus Sicherheitsgründen leider nicht verarbeiten.
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Wie erstelle ich ein Support-Ticket im meinJobRad®-Portal?
Klicken Sie im Portal auf einer beliebigen Seite unten rechts auf das Briefumschlag-Symbol und füllen Sie die Textfelder aus. Per Klick auf „Bildschirmfoto“ wird automatisch ein Screenshot erstellt, der uns viele nützliche Informationen zur schnellen Beantwortung Ihrer Anfrage liefert.
Mit der Ticketfunktion umgehen Sie mögliche Wartezeiten am Telefon und erhalten zügig die gewünschte Auskunft.
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Wie stelle ich einen (Bestell-)Antrag im meinJobRad®-Portal?
In diesem Video erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein JobRad® im meinJobRad®-Portal beantragen.
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Wie ändere ich meine persönlichen Daten im meinJobRad®-Portal?
Loggen Sie sich im meinJobRad®-Portal in Ihr Konto ein und wählen Sie den Reiter „Persönliche Informationen“ aus. Per Klick auf „Bearbeiten“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Angaben wie zum Beispiel Name, Personalnummer und Anschrift sowie auch Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort für den Login ins meinJobRad®-Portal zu ändern. Alternativ können Sie Ihr Passwort auch auf der Login-Seite des meinJobRad®-Portals zurücksetzen, ohne dass Sie sich dafür zuvor einloggen müssen.
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Im Portal werden Seiten nicht korrekt angezeigt. Was kann ich tun?
Falls Seiten nicht richtig angezeigt werden oder lange Ladezeiten aufweisen, kann das verschiedene Gründe haben. Das meinJobRad®-Portal ist grundsätzlich auf alle Geräte und Browser ausgelegt – für eine reibungslose Nutzung empfehlen wir Ihnen jedoch:
- einen handelsüblichen PC oder Laptop sowie
- die Internetbrowser Google Chrome oder Mozilla Firefox in der aktuellen Desktop-Version.
Sollten Sie aufgrund eines technischen Problems nicht weiterkommen, hilft Ihnen unser Support weiter. Loggen Sie sich dafür in Ihrem meinJobRad®-Portal ein und nutzen den Support-Button rechts unten.
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Kann ich mein JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr JobRad® zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.
Hintergrund ist, dass dem JobRad®-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Leasinggeber:innen können demnach am Ende der Leasingvertragslaufzeit entscheiden, ob sie das JobRad® den Leasingnehmer:innen (sprich: den Arbeitgeber:innen) andienen oder es auf anderem Weg veräußern. Trifft Letzteres zu und wir erhalten ein entsprechendes Kaufangebot über das JobRad® von dem:der Leasinggeber:in (wie es bisher der Fall war), kaufen wir das JobRad® und bieten es anschließend wiederum dem:der JobRadler:in zum Kauf an.
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Dienstwagen und JobRad® - geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?
Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler:innen.
Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuernde Betrag reduzieren, wenn man das JobRad® für den Arbeitsweg nutzt.
Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.
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Wann beginnt und wann endet das Leasing?
Das Leasing beginnt im Folgemonat (jeweils zum Monatsersten), nachdem Sie das JobRad® vom Fachhandel übernommen haben. Wenn Sie das JobRad® über den Versandhhandel oder Direktversand erhalten haben, beginnt das Leasing im Folgemonat nach der online erfolgten Übernahmebestätigung. Das Leasing endet nach einer Laufzeit von 36 Monaten.
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Was ist Leasing?
Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad® handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.
Hinweis:
Die ständige Nutzbarkeit kann – wie auch bei einem Privatkauf – nicht jederzeit garantiert werden. Wenn das JobRad® z. B. aufgrund einer Reparatur längere Zeit in der Werkstatt steht, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf die Reparatur, jedoch nicht darauf, für die Dauer der Reparatur die monatlichen Raten auszusetzen.
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Wie funktioniert eine Gehaltsumwandlung?
Bei einer Gehaltsumwandlung (auch Barlohn- oder Entgeltumwandlung) wird ab Leasingbeginn über 36 Monate hinweg die Umwandlungsrate für das JobRad® von Ihrem monatlichen Bruttogehalt einbehalten. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch sich für Sie individuelle Steuervorteile ergeben.
Wichtig für Sie zu wissen: Die tatsächliche monatliche Nettobelastung ist deutlich geringer als die Umwandlungsrate.
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Was muss ich beachten, wenn ich mein JobRad® online bestelle?
Wählen Sie im Warenkorb des Onlineshops bitte als Zahlart „JobRad“ aus. Daraufhin erhalten Sie eine Auftragsbestätigung oder ein Angebot – damit können Sie anschließend im meinJobRad®-Portal den Bestellantrag erstellen.
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Welche Rolle spielt die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) bei der Antragstellung?
Die Angabe der UVP ist für die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils wichtig. Wird sie falsch angegeben, kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung für Ihr JobRad® Folgendes:
Weicht die UVP vom vereinbarten Verkaufspreis ab?
- Eine Abweichung ist in der Regel im Angebot ersichtlich, das Sie von dem:der Fachhändler:in erhalten.
- In diesem Fall geben Sie bitte die UVP im entsprechenden Feld an und NICHT den vereinbarten Verkaufspreis.
- Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Positionen centgenau in den Antrag übernehmen.
- Rabatte werden nicht von der UVP abgezogen.
Sind UVP und Verkaufspreis gleich?
- In Ihrem Antrag können Sie identische Werte für beides eintragen.
- Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Position centgenau in den Antrag übernehmen.
Wird die UVP im Angebot nicht ausgewiesen?
- In der Regel bedeutet das, dass Verkaufspreis und die UVP identisch sind.
- In diesem Fall geben Sie bitte sowohl für den Verkaufspreis, als auch für die UVP dieselben Werte ein.
- Eine Ausnahme gilt für JobRäder von Rose Bikes. Dort wird die UVP auf den Angeboten nicht ausgewiesen. Entnehmen Sie die UVP der einzelnen Artikel bitte der Homepage von Rose Bikes.
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Was muss ich bei der Antragstellung in Bezug auf die Verpackungs- und Versandkosten beachten?
Falls Verpackungs- und / oder Versandkosten anfallen, tragen Sie diese bei der Antragstellung bitte in das dafür vorgesehene Feld ein. Bitte rechnen sie die Versandkosten nicht in den Preis des Fahrrades mit ein.
Erfolgt der Versand kostenfrei, müssen die Versandkosten nicht angegeben werden.
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Das JobRad®-Team hat den Bestellantrag freigegeben, aber die E-Mail zur Abholung lässt auf sich warten?
Wenden Sie sich bitte an den:die Fachhändler:in. Womöglich gibt es Lieferschwierigkeiten oder Verzögerungen in der Werkstatt.
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Ihr:e Fachhändler:in hat das Angebot zugesagt, aber es erscheint nicht in Ihrem Konto im meinJobRad®-Portal?
Wenden Sie sich bitte an den:die Fachhändler:in: Wurde das Angebot abgeschickt? Ist möglichwerweise ein Tippfehler in Ihrer E-Mail-Adresse? Haben Sie dieselbe E-Mail-Adresse angegeben, mit der Sie auch im meinJobRad®-Portal registriert sind?
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Ihr:e Arbeitgeber:in findet Ihren Bestellantrag nicht im Portal?
Loggen Sie sich ins meinJobRad®-Portal ein und überprüfen Sie Ihren Bestellantrag: Steht der Status auf „Auf Bestätigung wartend“, klicken Sie auf den Button „Antrag abschließen“ und informieren Sie Ihre:n Arbeitgeber:in. Der Antrag wird automatisch an die:den Bevollmächtigte:n weitergeleitet.
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Die Umwandlungsrate auf meinem Überlassungsvertrag stimmt nicht mit dem Wert aus dem Vorteilsrechner auf der JobRad®-Webseite überein. Wie ist das möglich?
Unser Vorteilsrechner auf jobrad.org dient der allgemeinen Information und rechnet mit Standardwerten – die von den Optionen abweichen können, die Ihr:e Arbeitgeber:in gewählt hat.
Um Ihre persönliche Umwandlungsrate nachzurechnen, verwenden Sie bitte deshalb immer den Vorteilsrechner im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens.
Wichtig: Ihre tatsächliche Nettobelastung liegt deutlich unter der Umwandlungsrate. Sie ist unter anderem abhängig von Ihren Bezügen und Ihrer Steuerklasse. Da uns zu diesen Faktoren jedoch keine Informationen vorliegen, kann die Nettobelastung nicht im Überlassungsvertrag aufgeführt werden.
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Sie haben Ihren Bestellantrag abgeschickt und haben noch keine Benachrichtigung erhalten, dass Ihr:e Arbeitgeber:in ihn freigegeben hat?
Wenden Sie sich bitte an Ihre:n Arbeitgeber:in: Wurde der Antrag freigegeben?
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Was bedeutet der Status meines Bestellantrags im meinJobRad®-Portal?
- Entwurf: Sie haben mit der Eingabe des Bestellantrags begonnen und einen Entwurf gespeichert. Diesen können sie jederzeit wieder aufrufen und ändern.
- Abgebrochen: Ihr Antrag wurde wegen eines Fehlers abgebrochen – entweder von Ihnen selbst, von unserer Bestellabteilung oder dem:der Zuständigen für JobRad® in Ihrer Firma (= dem:der JobRad®-Bevollmächtigten). Wenn Sie das Rad nicht möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie möchten einen Fehler korrigieren? Dann stellen Sie bitte einen neuen Bestellantrag.
- Dokument erforderlich: Etwas fehlt − womöglich das Fachhandelsangebot oder Ihre Zustimmung zum Überlassungsvertrag? Ergänzen Sie, was fehlt, und klicken Sie dann auf „Antrag abschließen".
- Auf Ihre Bestätigung wartend: Ihr Antrag ist komplett. Klicken Sie nun auf „Antrag abschließen“. Wichtig: Erst mit diesem Schritt beantragen Sie die Bestellung Ihres JobRads®!
- Auf Freigabe wartend: Ihr Antrag liegt zur Prüfung bei der:dem JobRad®-Bevollmächtigten Ihrer Firma. Erst nach der Freigabe wird der Antrag an unser Bestellteam weitergeleitet. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
- Freigegeben: Glückwunsch, die:der Bevollmächtigte hat den Antrag freigegeben! Jetzt prüfen wir Ihren Antrag bei JobRad®. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
- Bestellt: JobRad® hat Ihr Rad bestellt. Sie und Ihr:e Fachhändler:in erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail. Bitte vereinbaren Sie mit dem:der Fachhändler:in einen Abholtermin.
- Übergeben: Sie haben Ihr JobRad® im Fachhandel abgeholt und die Übernahme bestätigt. Nun heißt es: Viel Spaß damit!
- Aktiv: Auch die Leasinggesellschaft hat grünes Licht gegeben und den Leasingvertrag aktiviert. Außer (Job-)Radfahren bleibt nichts mehr zu tun.
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Was ist bei der Abholung meines JobRads® im Handel vor Ort zu beachten?
Sie erhalten automatisch einen digitalen JobRad®-Abholcode per E-Mail, sobald wir Ihr Rad im Handel bestellt haben. Indem Sie dem:der Händler:in vor Ort diesen Code mitteilen, bestätigen Sie die ordnungsgemäße Übernahme des JobRads®. Bitte vergessen Sie nicht, ein Ausweisdokument bei der Abholung dabei zu haben. Nur dann kann Ihnen der:die Händler:in das JobRad® übergeben.
Sie finden Ihren Abholcode nicht mehr? Bitten Sie den:die Fachhändler:in darum, Ihnen eine Übernahmebestätigung in Papierform auszustellen. Sie und er:sie bestätigen dann per Unterschrift den mängelfreien Zustand des Rades bei Übernahme.
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Was ist bei der Lieferung meines online bestellten JobRads® zu beachten?
Haben Sie Ihr JobRad online bestellt, erhalten Sie automatisch einen digitalen JobRad®-Übernahmecode per E-Mail. Nach der Lieferung folgen Sie einfach unserer Anleitung für die Übernahmebestätigung bei Versand.
Wichtig: Prüfen Sie bitte insbesondere, ob die Lieferung vollständig und das JobRad® in einem einwandfreien Zustand ist. Erst dann bestätigen Sie bitte die Übernahme.
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Muss ich die Verpackung meines JobRads® aufbewahren?
Nein. Sollten Sie Ihr JobRad® nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt Ihnen dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.
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Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
JobRad® empfiehlt sich unter anderem nicht für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
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Kann ich auch mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen?
Die meisten Arbeitnehmer:innen können mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen. Sollte die Anzahl begrenzt sein, finden Sie diese Angabe auf der Startseite des meinJobRad®-Portals Ihres Unternehmens unter dem Reiter „JobRad®-Informationen“.
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Kann ich mein JobRad® auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.
Darauf müssen Sie achten:
- Der:die Händler:in muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das JobRad® korrekt abrechnen.
- Bestellungen von individuell zusammengestellten JobRädern können nicht storniert werden, da Händler:innen diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.
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Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad® in Frage?
Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads®.
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Was muss ich zur Überlassung des JobRads und zum Überlassungsvertrags wissen?
Wenn Sie ein JobRad beziehen, überlässt Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen das Rad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Alle Rechte und Pflichten rund um die Nutzung des JobRads werden in einem Überlassungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen geregelt.
Der Überlassungsvertrag wird für Sie individuell bei Antragstellung für ein JobRad im meinJobRad-Portal generiert. Ein Muster des Überlassungsvertrags finden Sie auf der Startseite des meinJobRad-Portals.
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Welche Räder sind bei JobRad® möglich?
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein! Ihr Wunschrad können Sie auch individuell zusammenstellen lassen.
Voraussetzungen: Als JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind (bei einigen wenigen Modellen kann diese Definition strittig sein und muss gegebenenfalls im Einzelfall geprüft werden). Gebrauchte Räder sind als Leasingobjekte ausgeschlossen. Der Mindestpreis eines JobRads® beträgt 749 € inklusive Mehrwertsteuer (auch für ermäßigte oder rabattierte Räder).
Bitte beachten Sie: Ihrem Unternehmen steht es frei, die Auswahl an möglichen JobRädern einzuschränken – zum Beispiel auf bestimmte Typen (häufig werden beispielsweise S-Pedelecs als JobRad® ausgeschlossen) oder einen maximalen Kaufpreis. Informationen dazu, welche Räder als JobRad® für Sie möglich sind, finden Sie auf der Startseite des meinJobRad®-Portals Ihres Unternehmens.
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Welchen Vorteil habe ich durch Leasingfähiges Zubehör?
Mit Leasingfähigem Zubehör können Sie Ihre Ersparnis erhöhen. Schließen Sie es einfach beim Abschluss Ihres Vertrags mit ein. Zum Leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste finden Sie hier.
Wichtig:
- Das Leasingfähige Zubehör muss im Fachhandels-Angebot aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie den:die Fachhändler:in darum, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden!
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Wer ist die Ansprechperson für JobRad® in meinem Unternehmen?
Der oder die JobRad®-Bevollmächtigte sind die Ansprechpersonen für alle Fragen rund um JobRad® in Ihrem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die (Bestell-)Anträge ihrer Kolleg:innen, prüfen und geben sie frei und helfen bei allen Fragen rund um Gehaltsabrechnung und Überlassungsvertrag.
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Wie funktioniert JobRad® für mich?
Ganz einfach! Sie suchen sich im Angebot unserer bundesweit über 6.500 JobRad-Fachhandelspartner:innen Ihr Wunschrad aus – Ihr Unternehmen least das JobRad® und überlässt es Ihnen zur beruflichen und privaten Nutzung. Das heißt: Sie fahren das JobRad® wie Ihr eigenes.
Zu diesem Zweck schließen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Überlassungsvertrag: Darin ist geregelt, zu welchen Bedingungen Sie das JobRad® nutzen können und welche Rechte und Pflichten Sie haben.
In der Regel tragen Sie die Raten für das JobRad®, indem über die 36-monatige Leasinglaufzeit monatlich ein geringer Teil Ihres Bruttogehalts einbehalten wird (Gehalts- bzw. Barlohnumwandlung). Da es sich bei einem JobRad® um einen Sachlohnbezug handelt, ist zusätzlich der aus der privaten Nutzung entstehende geldwerte Vorteil zu versteuern (0,25 %-Regel).
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Wie und von wem kann mein JobRad® genutzt werden?
Ihr JobRad® fahren Sie wie Ihr eigenes Rad: auf dem Weg zur Arbeit und zurück, im Alltag, in der Freizeit oder beim Sport. Vorgaben für eine betriebliche Mindestnutzung gibt es in der Regel keine.
Und nicht nur Sie selbst können sich an Ihrem JobRad® erfreuen: Alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen, zum Beispiel Ihr:e Partner:in und sogar Ihre Kinder können mit Ihrem JobRad® fahren – das JobRad® ist auch dann versichert.
Bitte beachten Sie: Ihr:e Arbeitgeber:in kann, falls gewünscht, Vorgaben machen. Die genauen Bedingungen für die Nutzung Ihres JobRads® entnehmen Sie daher bitte Ihrem Überlassungsvertrag.
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Was ist die JobRad®-Inspektion und wer führt sie durch?
Mit der JobRad®-Inspektion erhalten Sie eine Inspektion pro Vertragsjahr im Wert von 90 €* bei JobRad®-Premiumhändler:innen Ihrer Wahl. Über die dreijährige Laufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen im Wert von insgesamt 270 €*. Für die Durchführung der JobRad®-Inspektion stehen Ihnen über 6.500 JobRad®-Premiumhändler:innen zur Verfügung. Diese finden Sie online über unsere Fachhandelssuche.
Den Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur JobRad®-Inspektion.
Bitte beachten Sie: Ihr:e Arbeitgeber:in entscheidet darüber, ob die JobRad®-Inspektion für Sie als JobRadler:in verfügbar ist. Wenn das der Fall ist, kann sie bei Abschluss eines neuen JobRad®-Vertrags gebucht werden. Ein nachträglicher Abschluss für bereits laufende JobRäder ist nicht möglich.
*Hinweis: Zum 01.03.2023 haben wir die Leistung der JobRad®-Inspektion für Sie verbessert, ohne dabei den Preis zu erhöhen. Statt bisher 70 € je Inspektion beträgt die Leistung für alle ab dem 01.03.2023 durchgeführten Inspektionen 90 €.
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Ist eine Erst-Inspektion Teil der JobRad®-Inspektion oder des JobRad®-FullService?
Nein.
Erst-Inspektionen werden in der Regel in den ersten Monaten nach der Übernahme durch Ihre:n Fachhändler:in angeboten. In manchen Fällen fordert Sie auch das Display Ihres E-Bikes zu einer Erst-Inspektion auf.
Diese Erst-Inspektionen sind von den Hersteller:innen veranlasst und haben in der Regel einen deutlich geringeren Leistungsumfang als die JobRad®-Inspektion.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie eine Erst-Inspektion wahrnehmen, lassen Sie die erste Ihrer JobRad®-Inspektionen im elften Monat nach Übernahme des Rads durchführen. Auf diese Weise pflegen Sie Ihr JobRad® optimal.
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Wann und wo kann ich eine JobRad®-Inspektion durchführen lassen?
Über die 36-monatige Leasinglaufzeit Ihres JobRads® stehen Ihnen insgesamt drei Inspektionen bei JobRad®-Premiumhändler:innen Ihrer Wahl zur Verfügung.
Voraussetzung: Sie haben beim Abschluss Ihres Vertrags die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService gebucht.
Unsere Empfehlung: Der optimale Zeitpunkt für die erste JobRad®-Inspektion ist in der Regel zehn bis zwölf Monate nach Übernahme des Rads. Lassen Sie anschließend die weiteren Inspektionen im jährlichen Abstand durchführen. Auf diese Weise bleibt ihr JobRad® immer in Schuss.
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Was ist der JobRad®-FullService und wer führt ihn durch?
Ihr:e Arbeitgeber:in entscheidet darüber, ob der JobRad®-FullService für Sie als JobRadler:in verfügbar ist. Wenn das der Fall ist, kann er bei Abschluss eines neuen JobRad®-Vertrags gebucht werden. Ein nachträglicher Abschluss für bereits laufende JobRäder ist nicht möglich. Den Leistungsumfang des JobRad®-FullService entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt im Download-Center.
Den JobRad®-FullService können Sie bei über 6.500 JobRad®-Premiumhändler:innen durchführen lassen. Diese finden Sie online über unsere Fachhandelssuche.
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Was ist die Service-ID und wo finde ich sie?
Die 13-stellige Service-ID benötigen Sie immer dann, wenn Sie bei JobRad®-Premiumhändler:innen Ihrer Wahl Leistungen im Rahmen der JobRad®-Inspektion oder des JobRad®-FullService in Anspruch nehmen möchten. Ihre Service-ID ist über die gesamte Leasinglaufzeit gültig, mehrmals wiederverwendbar und bleibt immer gleich. Nennen Sie sie bitte bei jeder Terminvereinbarung im Fachhandel.
Sie finden Ihre Service-ID im meinJobRad®-Portal: Klicken Sie dazu im Reiter „Meine JobRäder" auf die KAU-Nummer des entsprechenden Rades. Auf der neuen Seite scrollen Sie bis zur Überschrift „Inspektion" – darunter steht in Grün Ihre 13-stellige Service-ID.
Nicht fündig geworden? Hier geht's zum Erklärvideo.
Bitte beachten Sie: Die Service-ID ist nicht gleichzusetzen mit dem Abholcode, mit dem Sie Ihr JobRad® im Fachhandel abholen können. Sobald Ihr JobRad® abholbereit ist, erhalten Sie nach jedem durchgeführten Service einen neuen, siebenstelligen Abholcode automatisch per E-Mail.
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Fallen Steuern an, wenn ich das JobRad® nach Ende der Leasinglaufzeit zum Übernahmepreis übernehme?
Ja, ein zu versteuernder geldwerter Vorteil fällt an. Aber: Im Falle der Angebotsannahme übernimmt JobRad® als zuwendender Dritter die Versteuerung gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Sie zahlen also lediglich den Übernahmepreis für das JobRad® – aber keine Steuern.
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Kann man mit einem JobRad® die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?
Ja!
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ab 1. Januar 2021 wird die Pauschale befristet angehoben:
- in 2021 auf 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer und
- in 2022 bis 2026 um weitere 0,03 € auf dann 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer.
Tipp: Alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen können Pendler:innnen, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschale beantragen.
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Muss der Anfahrtsweg zur Arbeit versteuert werden, wenn man mit dem JobRad® fährt?
Bei Firmen-PKWs muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist dies bereits pauschal abgegolten mit 0,25 % vom Listenpreis (UVP).
Bitte beachten Sie: Für S-Pedelecs gelten häufig Sonderregelungen. Alle Details dazu finden Sie hier.
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Was ist ein geldwerter Vorteil? Was ist die 0,25 %-Regel?
Überlässt Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen ein JobRad® per Gehaltsumwandlung, entsteht Ihnen aus der privaten Nutzung des Rads ein geldwerter Vorteil.
Den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads® versteuern Sie mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Die Versteuerung können Sie monatlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung nachvollziehen. Ausführliche Informationen zu allen steuerlichen Fragen rund um JobRad® finden Sie unter www.jobrad.org/steuer.
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Welche Kosten fallen für ein JobRad® an?
Bei einem JobRad® fallen für Sie als Nutzer:in in der Regel die Umwandlungsrate und die Versteuerung des geldwerten Vorteils an.
Die monatliche Umwandlungsrate setzt sich aus der Nutzungsrate, der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie und eventuell einem zusätzlich gebuchten Service (JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService) zusammen. Wenn sich Ihr:e Arbeitgeber:in an den Kosten beteiligt (z. B. durch Übernahme der Versicherungsrate und/oder einen individuellen Zuschuss), verringert sich die Umwandlungsrate entsprechend um den jeweiligen Betrag.
Beim JobRad® per Gehaltsumwandlung ist zusätzlich der geldwerte Vorteil zu versteuern, der aus der privaten Nutzung entsteht – derzeit mit monatlich 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung. Ein Beispiel: Für ein JobRad® im Wert von 3.000 € (UVP) beträgt der zu versteuernde geldwerte Vorteil monatlich 7 €.
Gut zu wissen: Mit dem Vorteilsrechner im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens können Sie berechnen, welche tatsächliche monatliche Nettobelastung für Ihr JobRad® anfällt. Dort errechnen Sie auch den Betrag, den Sie bis zum Ende der Leasinglaufzeit insgesamt für das JobRad® bezahlt haben werden – und erfahren damit Ihre individuelle Ersparnis.
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Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad®-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn sie wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung, JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService, fahren Sie als JobRadler:in noch günstiger.
- Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners im Login-Bereich des meinJobrad®-Portals Ihres Unternehmens. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des „erweiterten Modus".
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Wie viel kann ich bei JobRad® sparen?
Wie hoch Ihre tatsächliche monatliche Nettobelastung und Ihre individuelle Ersparnis im Vergleich zum herkömmlichen Kauf sind, können Sie vorab berechnen. Nutzen Sie dafür bitte den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad®-Portals Ihrer Firma: Dort sind die speziell auf das JobRad®-Angebot Ihres Unternehmens angepassten Konditionen hinterlegt.
Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in diesem Video.
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Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36 Monate. Was passiert nun mit meinem JobRad®?
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich Ihre persönliche oder berufliche Situation, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in, was mit dem JobRad® passiert. Bitte lesen Sie den Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
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Die 36 Monate sind fast um. Wann und wie erhalte ich das Kaufangebot für mein JobRad®?
Wir beabsichtigen, Ihnen ca. drei Wochen vor Vertragsende per E-Mail ein Kaufangebot zu senden. Sie können es einfach per Klick digital annehmen oder ablehnen. Um sicher zu gehen, dass Sie das Angebot erhalten, empfehlen wir Ihnen vor diesem Zeitpunkt im meinJobRad®-Portal zu überprüfen, ob Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse noch aktuell ist.
Bitte beachten Sie: Die Voraussetzung für unser Kaufangebot ist, dass der Leasingvertrag bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer läuft. Das heißt insbesondere, dass die monatlichen Umwandlungsraten vollständig bezahlt wurden und die Leasinggesellschaft das JobRad® zum Leasingende an uns übereignet.
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Wie wende ich meinen Gutscheincode an?
Geben Sie den Code im Bestellantrag im Feld „Gutscheincode" ein und klicken Sie auf „Anwenden".
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Wo finde ich meinen Gutscheincode?
Ihren Gutscheincode erhalten Sie sowohl per E-Mail als auch im meinJobRad®-Portal. Hier wird er als Benachrichtigung auf der Hauptseite angezeigt.
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Kann ich mehrere Gutscheincodes miteinander kombinieren?
Nein, momentan können mehrere Gutscheincodes leider nicht miteinander kombiniert werden.
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Was kann ich tun, wenn mein Gutscheincode nicht funktioniert oder ungültig ist?
Überprüfen Sie die Eingabe des Codes und die Gültigkeitsdauer sowie den Aktionszeitraum. Bei Problemem kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch oder per Mail.
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Kann mein Gutscheincode auch von anderen JobRadler:innen verwendet werden?
Nein, jeder Gutscheincode ist personenbezogen und kann nur von den berechtigten JobRadler:innen verwendet werden.
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Wie lang ist der Aktionszeitraum für den Folgeleasingrabatt?
Der Aktionszeitraum geht vom 01.11.2024 – 28.02.2025 und gilt für alle Leasingverträge, die im November, Dezember und Januar auslaufen.
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Wie lange habe ich Zeit, meinen Folgeleasingrabatt anzuwenden?
Abhängig vom Aktionszeitraum können Sie den Folgeleasingrabatt den gesamten Monat nach dem Vertragsende des auslaufenden JobRad®-Leasingvertrags anwenden.
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Worauf wird der Folgeleasingrabatt verrechnet?
Der Rabatt wird auf den Fahrradpreis Ihres neuen JobRads verrechnet. Die monatlich zu zahlende Rate basiert dann auf dem rabattierten Fahrradpreis.
help
Zählen Zubehör etc. als Teil des Fahrradpreises?
Nein. Der für den Gutschein relevante Fahrradpreis bezieht sich ausschließlich auf das Rad selbst. Leasingfähiges Zubehör, Verpackung & Versand sowie Umbaumaßnahmen werden nicht mit eingerechnet.
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Kann ich einen Folgeleasing-Gutscheincode für mehrere JobRäder anwenden?
Nein, jeder Gutscheincode kann nur für jeweils ein neu geleastes JobRad® innerhalb des Aktionszeitraums angewendet werden.
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Erhalte ich mehrere Folgeleasing-Gutscheincodes, wenn ich mehrere JobRäder innerhalb des Aktionszeitraums zurückgebe?
Ja. Sie erhalten einen Gutscheincode für jedes JobRad®, das zum regulären Leasingende innerhalb des Aktionszeitraums zurückgegeben wird.
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Wer ist nicht berechtigt, einen Folgeleasingrabatt zu erhalten?
Nicht berechtigt sind:
- Mitarbeitende der JobRad Gruppe
- JobRadler:innen, deren Arbeitgeber:innen den Fahrradpreis basierend auf der unverbindlichen Preisempfehlung berechnen
- Neuverträge nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung oder aufgrund einer Diebstahlersatzbestellung
Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Unternehmen, ob dieses an der Folgeleasingaktion teilnimmt.
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Mein:e Arbeitgeber:in hat ein Preislimit für JobRäder festgelegt. Gilt hierfür der Originalpreis oder der rabattierte Preis?
Es wird immer der Originalpreis als Grundlage genommen. Dieser darf das Preislimit nicht übersteigen – selbst wenn der rabattierte Preis letztendlich unter diesem Limit liegt.
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Kann mein:e Bevollmächtigte:r den Gutscheincode für mich einlösen, auch wenn nur ich ihn angezeigt bekomme?
Ja. Teilen Sie der bevollmächtigten Person in Ihrem Unternehmen dafür einfach den Gutscheincode mit.
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Muss ich den Gutscheincode selbst an meine:n Arbeitgeber:in weiterleiten, wenn die bevollmächtigte Person die Bestellung für mich übernimmt?
Ja. Für die Weiterleitung des Gutscheincodes sind Sie verantwortlich.
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Ich habe vergessen, meinen Gutscheincode während der Bestellung zu verwenden. Kann ich ihn nachträglich einlösen?
Nein. Ein nachträgliches Einlösen des Gutscheincodes ist leider nicht möglich.
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Habe ich auf mein JobRad® Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller:innen freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
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Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Ihre Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der:die JobRad®-Fachhandelspartner:in, von dem:der Sie Ihr Rad bezogen haben.
Grundsätzlich gilt:
- Für Ihr JobRad® gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads®.
- Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad®-Portal Startseite Ihres Unternehmens.
Tipp: Möglicherweise wird Ihr Schaden durch eine freiwillige Garantie des:der Hersteller:in abgedeckt? Auch in diesem Fall hilft Ihnen gerne Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in weiter.
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Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad®. Was tue ich?
Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bringen Sie Ihr JobRad® hierzu zu einer:einem Fachhandelspartner:in in Ihrer Nähe. Diese:r nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen assona GmbH und JobRad®-Fachhandelspartner:in. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen untenstehende Möglichkeiten zur Verfügung.
- über das meinJobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads®. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
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Mein JobRad® wurde gestohlen – wie geht’s weiter?
Ihr JobRad® wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melden Sie den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das meinJobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr) oder
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads®. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Arbeitgebers unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung (= „Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrer Entscheidung ab:
Sie möchten kein neues JobRad®?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch Ihre:n Arbeitgeber:in beendet.
Sie möchten ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
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Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad®?
Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor, damit wir Ihnen 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:
- Suchen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad im JobRad-Fachhandel aus. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
- Senden Sie das Fachhandelsangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
- Bitte warten Sie ab, bis JobRad® Ihren Antrag im meinJobRad-Portal angelegt hat und werden Sie bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
- Wir legen im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens einen JobRad®-Antrag für Sie an und teilen Ihnen anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
- Alles Weitere läuft wie gewohnt: Sie reichen Ihren Bestellantrag ein und am Ende nehmen Sie Ihr neues JobRad® in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!
Klicken Sie einfach im Portal unten rechts auf das Fragezeichen-Symbol, um Erklärvideos aufzurufen.
Über das Briefumschag-Symbol senden Sie unkompliziert ein Ticket an unseren Support. Tipp: Per Klick auf „Bildschirmfoto“ wird automatisch ein Screenshot erstellt, der uns viele nützliche Informationen zur schnellen Beantwortung Ihrer Anfrage liefert.
Der Vorteil: Sie umgehen mögliche Wartezeiten am Telefon und erhalten zügig die gewünschte Auskunft.
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