Häufige Fragen für JobRadler:innen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad® finden Sie hier gebündelt.

Das mein JobRad-Portal

Ich habe in meinem Portal die Freigabe für mein Rad erhalten. Wann kann ich es abholen?

Wunderbar, dann hast du's fast geschafft: Wir bearbeiten deinen Antrag jetzt schnellstmöglich (momentan dauert's etwa 3 Arbeitstage).

Sobald wir damit durch sind, schicken wir dir per Mail einen Abholcode, mit dem du dein Fahrrad abholen kannst. Dein Fahrradladen (oder Online-Handel) bereitet das Rad jetzt schon vor und meldet sich bei dir, sobald es abhol- bzw. lieferbereit ist.

Ich habe mir ein Rad ausgesucht. Wie geht es jetzt weiter?

Sehr schön, dann geht es jetzt so weiter:

  1. Hast du dich schon im meinJobRad®-Portal registriert? Wenn nicht, ist das der erste Schritt. Den Link dafür bekommst du von deiner internen Ansprechperson. Oft gibt's dafür auch einen Infobereich im Intranet: Such dort einfach mal nach "JobRad".
  2. Bitte nun den Fachhandel, ein Angebot zu erstellen. Nenne dafür die E-Mail-Adresse, mit der du dich im Portal registriert hast, dann wird dir dort dein Angebot direkt nach dem Login angezeigt.
    (Falls du dein Angebot nur in Papierform bekommen kannst, übertrage die Angaben daraus im nächsten Schritt bitte händisch im Portal.)
  3. Starte nun mit diesem Angebot direkt im Portal deinen Antrag und folge den weiteren Schritten.

Im Hintergrund wird dein Antrag dann von verschiedenen Stellen geprüft – habe also ein wenig Geduld, bis dieser Prozess durch ist. Sobald das abgeschlossen ist, bekommst per Mail einen Abholcode, mit dem du dein Wunschrad abholen kannst.

Besonderheit bei Onlineshops: Falls du dir dein Rad bei einem Online-Fachhandel ausgesucht hat, wird dieser dir sagen können, wie du dein Angebot bekommst: Das unterscheidet sich nämlich etwas je nach Shop.

Ich kann meinen Überlassungsvertrag nicht hochladen. Was muss ich tun?

Wir übernehmen das gern für dich: Schick uns den kompletten Vertrag einfach an upload@jobrad.org.

Bitte beachte dabei noch folgende Punkte:

  • Schick uns deine Unterlagen bitte von derselben E-Mail-Adresse, mit der du im meinJobRad®-Portal registriert bist, weil wir dich damit im System identifizieren.
  • Gib im Betreff unbedingt deine Antragsnummer (KAU-XXXXXX) an. Das ist wichtig für die richtige Zuordnung.
  • Füg die Dokumente als PDF, JPEG oder PNG deiner Mail hinzu, mit einer Maximalgröße von 20 MB. Download-Links dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht anklicken.

Ich habe ein Problem im meinJobRad®-Portal. Was kann ich tun?

Wir helfen dir natürlich gern: Klick auf der Seite im Portal, auf der dein Problem auftritt, unten rechts auf den Briefumschlag und füll dann die Textfelder aus.

Klick jetzt auf „Bildschirmfoto“: Dann können wir genau sehen, wo dein Problem auftritt, und dir ganz gezielt weiterhelfen.

Wie stelle ich einen Bestell-Antrag im meinJobRad®-Portal?

In diesem Video erklären wir dir Schritt für Schritt, wie das geht.

Wie ändere ich meine persönlichen Daten im meinJobRad®-Portal?

Das geht so:

  1. Wähl im meinJobRad®-Portal den Tab „Persönliche Informationen“ aus.
  2. Klick auf „Bearbeiten“, um persönliche Angaben wie Name, Personalnummer und Anschrift oder auch deine E-Mail-Adresse und das Passwort für deinen Zugang zum Portal zu ändern. 

Passwort vergessen? Dann klick auf der Login-Seite des Portals einfach auf den entsprechenden Link, um ein neues festzulegen.

Im Portal werden einige Seiten nicht korrekt angezeigt. Was kann ich tun? 

Bitte prüfe einmal, ob diese Seiten korrekt angezeigt werden, wenn du

  • sie auf einem PC, Mac oder Laptop aufrufst und
  • als Browser Google Chrome oder Mozilla Firefox nutzt. 

Wenn dies das Problem nicht behebt, helfen wir dir gern persönlich weiter: Logg dich dafür im meinJobRad®-Portal ein und klick auf den Support-Button rechts unten.

Dienstrad-Leasing Grundlagen

Kann ich mein Rad nach dem Ende des Leasings kaufen?

In fast allen Fällen kannst du das – aus relativ komplizierten rechtlichen Gründen dürfen wir dir das aber leider nicht vertraglich zusichern. Möchtest du's genau wissen? Dann einmal bitte anschnallen. Und los geht's:

Hintergrund ist, dass dem JobRad®-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Als Leasinggeber:in kann man demnach am Ende der Leasing-Vertragslaufzeit entscheiden, ob man das Rad dem oder der Leasingnehmer:in (in diesem Fall dein:e Arbeitgeber:in) andient (also zum Kauf anbietet) oder es auf anderem Weg veräußert (also verkauft oder verschenkt).

Dieser "andere Weg" ist das, was so gut wie immer passiert – mit dem Ergebnis, das dir ein Kaufangebot gemacht wird. Weil das aber eben rein theoretisch nur eine von mehreren Optionen für den oder die Leasinggeber:in ist, können wir die Frage eben nicht mit einem ganz einfachen "Ja" beantworten.

Dienstwagen und JobRad® – geht beides gleichzeitig? Was ist dabei steuerlich zu beachten?

Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich dadurch sogar ein zusätzlicher Vorteil. Und zwar deshalb:

Nach einer Rechtssprechung aus dem Jahr 2018 kann man die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode versteuern. Und weil beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuernde Betrag reduzieren, wenn man das JobRad® für den Arbeitsweg nutzt.

Wichtig: Dies ist keine offizilelle Steuerberatung (das dürfen wir gar nicht). Frag also gern noch einmal jemanden vom Fach, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wann beginnt und endet das Leasing?

Das Leasing beginnt am Monatsersten nach dem Monat, in dem du dein Rad abgeholt hast.

Wenn dir das Rad geliefert wurde, beginnt das Leasing am Monatsersten nach dem Monat, in dem du online deine Übernahmebestätigung bekommen hast.

Das Leasing endet nach einer Laufzeit von 36 Monaten, also nach drei Jahren.

Was ist Leasing?

Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad® handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Wie das im Detail funktioniert, erfährst du auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.

Übrigens: Wie bei einem Fahrrad, das du privat gekauft hast, gibt's auch bei einem geleasten Fahrrad keine Garantie dafür, das es immer nutzbar ist. Also wenn es z. B. gerade in der Werkstatt zur Inspektion ist oder repariert wird. Warum ist das wichtig? Weil es bedeutet, dass du in solchen Fällen deine Raten nicht aussetzen kannst, auch wenn du dein Rad gerade nicht zur Verfügung hast.

Wie funktioniert eine Gehaltsumwandlung?

Eine Gehaltsumwandlung (auch Barlohn- oder Entgeltumwandlung genannt) funktioniert so:

  • Sobald das Leasing beginnt (am Monatsersten, nachdem du dein Rad bekommen hast), wird jeden Monat ein Betrag von deinem Bruttogehalt abgezogen. Diesen Betrag nennt man "Umwandlungsrate". 
  • Dein Bruttogehalt ist jetzt ja geringer, weil die Umwandlungsrate abgezogen wurde – und deshalb zahlst du auch weniger Steuern auf dein zu versteuerndes Einkommen.
  • Diese Ersparnis fällt natürlich jeden Monat an – und weil die Laufzeit des Leasings 36 Monate beträgt, hast du während der Gesamtlaufzeit des Leasings 36-mal diesen monatlichen Steuervorteil.

Übrigens: Deine tatsächliche monatliche Nettobelastung (also der Betrag, den du während des Leasings nun weniger als Nettogehalt bekommst), ist deutlich geringer als die Umwandlungsrate.

Hat Dienstrad-Leasing Auswirkungen auf meine Rente?

Das kommt darauf an. Diese zwei Möglichkeiten gibt‘s:

Fahrrad als Gehaltsextra

Hier bekommst du das Fahrrad als Extra zu deinem Gehalt. Du zahlst auf das Extra keine Sozialgaben. Deshalb hat das auch keine Auswirkungen auf deine Rente.



Fahrrad über Gehaltsumwandlung

In diesem Fall zahlst du für die Dauer des Leasings weniger Sozialabgaben. Da der Vertrag aber nur bis zu 36 Monate läuft, verringert sich dein Anspruch auf Rente auch nur über diesen Zeitraum.

Wenn du wissen willst, wie genau sich das auf deine Rente auswirkt, geh am besten mit deiner Gehaltsabrechnung zur Steuerberatung. Dort bekommst du alles erklärt. Außerdem die genauen Zahlen dazu.

JobRad Bestellung

Was muss ich beachten, wenn ich mein Rad online bestelle?

Wähl im Warenkorb des Online-Shops bitte als Zahlart „JobRad“ aus. Dann bekommst du eine Auftragsbestätigung oder ein Angebot – und damit kannst du anschließend im meinJobRad®-Portal deinen Bestell-Antrag erstellen.

Welche Rolle spielt die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) bei der Antragstellung?

Die Angabe der UVP ist für die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils wichtig. Oder umgekehrt: Wenn die UVP falsch ist, kann es später zu Steuernachzahlungen kommen. Hier ein paar Tipps für deine Antragsstellung:

Weicht die UVP vom vereinbarten Verkaufspreis ab? 

In der Regel kannst du dies im Angebot sehen, das du vom Fachhandel bekommen hast. Wenn die UVP abweicht, geh bitte so vor:

  • Gib die UVP im entsprechenden Feld an und NICHT den vereinbarten Verkaufspreis.
  • Gib alle Positionen centgenau in den Antrag ein.
  • Zieh keine Rabatte von der UVP ab.

Sind UVP und Verkaufspreis gleich?

Wenn ja, gehst du so vor:

  • Gib in deinem Antrag identische Werte in beide Felder ein (UVP und Verkaufspreis). 
  • Gib auch hier alle Position centgenau in den Antrag ein.

Steht die UVP gar nicht im Angebot?

In der Regel bedeutet das, dass Verkaufspreis und die UVP identisch sind. Geh also genauso vor, wie oben beschrieben.

Ausnahme für Räder von Rose Bikes

Bei diesen Rädern steht die UVP leider nicht auf den Angeboten. Du findest sie aber auf der Website von Rose Bikes.

Was muss ich bei der Antragstellung in Bezug auf die Verpackungs- und Versandkosten beachten?

Falls für dich Verpackungs- und / oder Versandkosten anfallen, trag diese bei der Antragstellung bitte in das dafür vorgesehene Feld ein.

Wichtig: Bitte schlage diese Kosten nicht auf den Preis des Fahrrads auf.

Der Antrag für mein Rad wurde freigegeben – wann bekomme ich die Abhol-Benachrichtigung?

Frag gerne direkt deinen Fahrradladen oder Online-Shop, wann dein Rad bereit zur Abholung bzw. Lieferung ist.

Ich habe vom Fachhandel ein Angebot bekommen. Warum sehe ich es nicht im meinJobRad®-Portal?

Bitte kläre gemeinsam mit dem Fachhandel folgende Fragen:

  • Hat er das Angebot wirklich schon abgeschickt?
  • Hat er deine E-Mail-Adresse korrekt eingetragen?
  • Hast du dieselbe E-Mail-Adresse angegeben, mit der du im meinJobRad®-Portal registriert bist?

Wenn ihr diese drei Fragen geprüft habt und du das Angebot trotzdem nicht im Portal siehst, melde dich gern bei uns, dann schauen wir uns das noch einmal genauer an.

Mein:e Arbeitgeber:in findet meinen Bestellantrag nicht im Portal – warum?

Schau bitte einmal nach, welchen Status dein Antrag in deinem Portal hat: 

Wenn dort „Auf Bestätigung wartend“ steht, klick auf den Button „Antrag abschließen“. Dadurch wird der Antrag weitergeleitet und im Portal der Bevollmächtigten sichtbar.

Die Umwandlungsrate auf meinem Überlassungsvertrag stimmt nicht mit dem Wert aus dem Vorteilsrechner auf der JobRad®-Website überein. Woran liegt das?

Das liegt daran, dass der Rechner auf der Website nur zur Orientierung dient: Er kann nämlich nicht alle Faktoren berücksichtigen, die deine Umwandlungsrate beeinflussen, weil diese davon abhängen, welchen individuellen Mix an Optionen dein:e Arbeitgeber:in gewählt hat.

Um deine Umwandlungsrate genau nachzurechnen, nutze deshalb immer den Vorteilsrechner in deinem persönlichen meinJobRad®-Portal: Dort werden diese Optionen nämlich mit einkalkuliert.

Falls du dabei immer noch Abweichungen feststellst, kann dies daran liegen, dass du ein optionales Servicepaket hinzugebucht hast: Dies wird in deinem Vorteilsrechner evtl. noch nicht berücksichtigt. Wir arbeiten aber derzeit daran, alle Rechner entsprechend zu aktualisieren.

Ich habe meinen Bestellantrag abgeschickt. Was geht's jetzt weiter?

Prima, damit hast du das Wichtigste erledigt. Im Hintergrund wird der Antrag jetzt von verschiedenen Stellen geprüft. Sobald alles erledigt ist und der Fachhandel gemeldet hat, dass dein Rad abholbereit bzw. lieferbereit ist, bekommst du per Mail eine Benachrichtigung mit deinem Abholcode.

Was bedeutet der Status meines Bestellantrags im meinJobRad®-Portal?

Hier sind alle möglichen Statusangaben und deren jeweilige Bedeutung:

  • Entwurf: Du hast mit der Eingabe des Bestellantrags begonnen und ihn als Entwurf gespeichert. Diesen Entwurf kannst du jederzeit weiter bearbeiten und dann abschließen.
  • Abgebrochen: Dein Antrag wurde abgebrochen. Du kannst jetzt einfach einen neuen Antrag stellen (z. B. falls irgendwelche Angaben im abgebrochenen Antrag falsch waren) Wenn du doch kein Dienstrad wünschst, musst du nichts weiter tun.
  • Dokument erforderlich: Schau einmal nach, was noch fehl: vielleicht das Fachhandelsangebot oder deine Zustimmung zum Überlassungsvertrag? Ergänze, was fehlt, und klick dann auf „Antrag abschließen".
  • Auf Bestätigung wartend: Dein Antrag ist komplett. Klick jetzt noch auf „Antrag abschließen“ – erst dann wird er nämlich weitergeleitet.
  • Auf Freigabe wartend: Dein Antrag liegt zur Prüfung bei den Kolleg:innen. Sobald es von ihnen grünes Licht gibt, wird der Antrag an unser Bestellteam weitergeleitet. Es dauert also bestimmt nicht mehr lange.
  • Freigegeben: Glückwunsch, dein Antrag wurde freigegeben! Jetzt prüfen wir ihn noch einmal (wir beeilen uns, versprochen) und dann hast du's bald geschafft.
  • Bestellt: Wir haben dein Rad bestellt, es kann also losgehen! Dazu bekommst du auch eine Bestätigung per E-Mail. Bitte vereinbare mit deinem Fachhandel einen Abhol- oder Liefertermin.
  • Übergeben: Du hast dein Rad bekommen und fährst damit wahrscheinlich schon fröhlich durch die Gegend. Viel Spaß damit!
  • Aktiv: Auch die Leasing-Gesellschaft hat grünes Licht gegeben und den Leasingvertrag aktiviert. Außer Radfahren bleibt nichts mehr zu tun.

Muss ich bei der Abholung meines Rads irgendwas beachten?

Ja, und zwar die folgenden Punkte:

  • Du bekommst per Mail einen digitalen JobRad®-Abholcode, sobald wir dein Rad im Handel bestellt haben. Gib diesen Code bitte an, wenn du dein Rad beim Laden abholst.
  • Bitte hab auch ein Ausweisdokument bei der Abholung dabei, damit du dich zweifelsfrei identifizieren kannst.

Abholcode nicht mehr auffindbar? Halb so wild: Bitte im Fahrradladen bei der Abholung um eine Übernahmebestätigung in Papierform. Auf dieser bestätigt ihr beide dann per Unterschrift den mängelfreien Zustand des Fahrrads bei der Übernahme.

Muss ich bei der Lieferung meines online bestellten Rads etwas beachten?

Ja, und zwar geht's dabei um die Übernahmebestätigung und dafür haben wir extra eine Anleitung erstellt, die du hier findest:

Anleitung für die Übernahmebestätigung bei Versand.

Der wichtigste Punkt: Bestätige erst die Übernahme, nachdem du geprüft hast, ob deine Lieferung vollständig und das Rad in einem einwandfreien Zustand ist.

Muss ich die Verpackung meines Fahrrads aufbewahren?

Nein, das musst du nicht. Falls du das Rad nach Ende der Leasing-Laufzeit nicht übernehmen möchtest, kümmern wir uns um die Abholung. Die Transportfirma schickt dir dann vor der Abholung eine Verpackung zu oder holt das Rad unverpackt ab.

JobRad-Grundlagen

Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?

Es eignet sich für dich dann eher nicht, wenn jetzt schon absehbar ist, dass du nur noch weniger als drei Jahre im Unternehmen bleiben wirst, weil die Laufzeit des Leasings ja 36 Monate beträgt.

Alle weiteren Infos zu diesem Thema haben wir dir auf einer ausführlichen Seite zusammengestellt.

Kann ich auch mehr als ein Rad gleichzeitig beziehen?

Das entscheiden nicht wir, sondern dein:e Arbeitgeber:in. Wie das in deinem Fall geregelt ist, siehst du im meinJobRad®-Portals unter dem Tab „JobRad®-Informationen“.

Kann ich mein Rad auch individuell zusammenstellen?

Ja, das ist kein Problem: Der Fahrradladen deines Vertrauens stellt dir bestimmt gerne dein Wunschrad zusammen. Zwei Dinge gibt's dabei allerdings zu beachten:

  • Der Fachhandel muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen dort auch eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das Rad korrekt abrechnen.
  • Bestellungen von individuell zusammengestellten Rädern können nicht storniert werden, weil die Fahrradläden diese nicht so einfach wieder verkaufen können.

Kann ich mir auch ein ermäßigtes Rad auswählen?

Grundsätzlich ist das kein Problem: Dein Radladen kann selbst entscheiden, zu welchem Preis er das Rad verkaufen möchte.

Gut zu wissen: Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung (das ist der Standardfall) gilt für die Berechnung des geldwerten Vorteils die UVP des Fahrrads, ganz egal, wie hoch oder niedrig der Verkaufspreis ist. Deshalb wirkt sich ein Rabatt im Fachhandel zwar auf die Höhe der Umwandlungsrate aus (also auf den Betrag, der jeden Monat von deinem Bruttogehalt abgezogen wird), nicht aber auf die Versteuerung des JobRads®.

Was muss ich zur Überlassung des JobRads und zum Überlassungsvertrag wissen?

Ja, das ist etwas knifflig. Hier das Wichtigste im Überblick:

  • Offiziell least du das Rad gar nicht, sondern das tut dein:e Arbeitgeber:in für dich.
  • Und dein:e Arbeitgeber:in wiederum "überlässt" dir das Rad dann, damit du es beruflich und privat nutzen kannst.
  • Der Überlassungsvertrag ist dazu da, alles festzuhalten, was mit dieser Nutzung zu tun hat.

Ein Muster des Überlassungsvertrags findest du übrigens auf der Startseite des meinJobRad-Portals.

Welche Räder sind bei JobRad® möglich?

Das kannst du dir aussuchen: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!

Du kannst dir das Fahrrad deiner Träume sogar individuell vom Fachhandel deines Vertrauens zusammenstellen lassen.

Gibt's also gar keine Einschränkungen? Doch, die gibt's:

  • Als JobRad® kommen nur neue, also ungebrauchte Räder in Frage.
  • Außerdem muss es per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sein.
  • Der Mindestpreis eines JobRads beträgt 749 € inkl. MwSt. (auch für ermäßigte oder rabattierte Räder).
  • Dein:e Arbeitgeber:in kann weitere Beschränkungen festlegen. Oft werden z. B. "S-Pedelecs" ausgeschlossen und ein Maximalpreis festgelegt. Was genau bei euch gilt, siehst du auf der Startseite des meinJobRad®-Portals.

Welchen Vorteil habe ich durch leasingfähiges Zubehör?

Ganz einfach: Du kannst damit noch mehr sparen, weil dafür dieselben Vorteile gelten wir fürs Fahrrad selbst.

Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste findest du auf der Infoseite zum leasingfähigen Zubehör.

Wichtig:

  • Das leasingfähige Zubehör muss im Fachhandels-Angebot aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitte deinen Fachhandel darum, das Angebot zu ergänzen.
  • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden. Schau dir deshalb die Liste genau an, damit alles dabei ist, was du dir wünschst.

Wer ist die Ansprechperson für JobRad® in meinem Unternehmen?

Diese Ansprechpersonen heißen auch "Bevollmächtigte", weil sie bevollmächtig sind, die Anträge der Mitarbeitenden zu prüfen und freizugeben und bei allen Fragen rund um Gehaltsabrechnung und Überlassungsvertrag zu helfen.

Meistens sind diese Bevollmächtigten Teil der Personalabteilung. Frag also gern dort einmal nach, wer bei euch die Anpsprechpersonen sind. Oder du suchst bei euch im Intranet einmal nach "JobRad" – oft sind dort auch die wichtigsten Infos und Ansprechpersonen hinterlegt.

Wie funktioniert JobRad® für mich?

Das geht ganz einfach – und zwar so:

  1. Du suchst dir im Radladen deines Vertrauens (oder in einem Online-Shop) dein Wunschrad aus (Übersicht aller 6.800 Partner-Fachhandel).
  2.  Dein:e Arbeitgeber:in least für dich das JobRad® und überlässt es dir zur beruflichen und privaten Nutzung.
  3. Zu diesem Zweck schließt ihr einen Überlassungsvertrag: Darin ist geregelt, zu welchen Bedingungen du das Rad nutzen kannst (Rechte und Pflichten usw.).
  4. Sobald du dein Rad hast, beginnt am folgenden Monatsersten die 36-monatige Leasing-Laufzeit, in der jeden Monat ein Betrag von deinem Bruttogehalt abgezogen wird. Wie viel genau? Das kannst du mit dem Vorteilsrechner kalkulieren, den du im meinJobRad®-Portal findest.
  5. Der Rechner verrät dir auch, welchen Betrag du über die Gesamtlaufzeit sparst.

Ein paar weitere Regelungen hat dein:e Arbeitgeber:in speziell für euch festgelegt. Alle Infos dazu findest du ebenfalls im meinJobRad®-Portal.

Wer darf mein JobRad® nutzen?

Grundsätzlich kannst du das selbst entscheiden – wenn es aber darum geht, in welchen Fällen dein Rad versichert ist, dann ist die Antwort: bei allen, die in deinem Haushalt leben, also z. B. auch Partner:in oder Kinder.

Wichtig: Dein:e Arbeitgeber:in kann zur Nutzung zusätzliche Vorgaben festlegen. Schau also sicherheitshalber noch einmal in euren Überlassungsvertrag (ein Muster davon findest du auf der Startseite vom meinJobRad®-Portal).

JobRad-Services

Welche Service-Optionen habe ich für mein Rad?

Das kann dein:e Arbeitgeber:in frei entscheiden: Schau einfach auf der Portal-Startseite unter “Alle Informationen auf einen Blick” und weiter unter “Überblick” nach, was für euch gilt.

Je nach Angebot kannst du dann zwischen unterschiedlichen Servicepaketen wählen. Hier findest du alle Infos dazu:

Wo kann ich eine Inspektion oder Reparatur machen lassen?

Das kannst du bei einem beliebigen Partner-Fachhandel machen lassen. Welche das in deiner Nähe sind, siehst du auf der Seite Fahrradgeschäft finden.

 

Ist eine Erst-Inspektion Teil des Service-Budgets?

Nein, das ist sie nicht:

Erst-Inspektionen werden in der Regel in den ersten Monaten nach der Übernahme von deinem Fachhandel angeboten. In manchen Fällen fordert dich auch das Display deines E-Bikes zu einer Erst-Inspektion auf.

Diese Erst-Inspektionen sind von den Hersteller:innen veranlasst und haben in der Regel einen deutlich geringeren Leistungsumfang als die regulären Inspektionen.

Unsere Empfehlung: Wenn du eine Erst-Inspektion machst, dann lass die erste deiner regulären jährlichen Inspektionen möglichst spät durchführen, also im elften oder zwölften Monat nach Übernahme des Rads. Auf diese Weise nutzt du dein Service-Budget optimal.

Wann mache ich am besten die erste Inspektion?

Am besten etwa 10 bis 12 Monate, nachdem du dein Fahrrad übernommen hast. Die zweite und dritte dann wieder 10 bis 12 Monate später, damit dein Fahrrad immer topfit ist.

Was ist die Service-ID und wo finde ich sie?

Die 13-stellige Service-ID brauchst du immer dann, wenn du bei einem JobRad®-Premium-Fachhandel Wartungen oder Reparaturen im Rahmen deiner gebuchten Services in Anspruch nehmen möchtest.

Deine Service-ID ist über die gesamte Leasing-Laufzeit gültig, mehrmals wiederverwendbar und bleibt immer gleich. Nenne sie bitte bei jeder Terminvereinbarung mit dem Fachhandel.

Du findest deine Service-ID im meinJobRad®-Portal:

  • Klick im Tab  „Meine JobRäder" auf die KAU-Nummer des entsprechenden Rades.
  • Auf der neuen Seite siehst du bei deinen Services in grün deine 13-stellige Service-ID.

Wichtig: Die Service-ID ist nicht dasselbe wie der Abholcode, mit dem du dein Rad im Fachhandel abholst. Dieser ist siebenstellig und nur für die Abholung deines neuen Fahrrads ganz am Anfang da.

Kosten und Steuerliches

Fallen Steuern an, wenn ich das JobRad® nach Ende der Leasing-Laufzeit übernehme?

Kurz gesagt: Ja, aber nicht für dich. Hier die ausführliche Erklärung, gespickt mit vielen offiziellen Begriffen:

Ein zu versteuernder geldwerter Vorteil fällt bei der Übernahme an. Im Falle der Angebotsannahme übernimmt JobRad® als zuwendender Dritter aber die Versteuerung gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. 

Und noch einmal mit einfachen Worten: Du zahlst nur den Übernahmepreis für das Rad, die Steuern übernehmen wir. Gern geschehen. ;-)

Kann man mit einem JobRad® die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?

Ja, das kann man. Willst du's genauer wissen? Bitte schön:

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ab 1. Januar 2021 wird die Pauschale befristet angehoben:

  • 2021 auf 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer und
  • 2022 bis 2026 um weitere 0,03 € auf dann 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer

Tipp: Alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen können Pendler:innen, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschale beantragen.

(Klingt für dich nach unverständlichem Kauderwelsch? Das geht nicht nur dir so. Frag am besten dein:e Steuerberater:in. Dazu sind sie ja da.)

Muss der Anfahrtsweg zur Arbeit versteuert werden, wenn man mit dem JobRad® fährt?

Wenn du als Dienstrad ein normales Rad oder E-Bike fährst, ist dies bereits pauschal abgegolten, mit 0,25 % vom Listenpreis (UVP).

(Bei Firmen-PKWs ist das anders: Da muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden.)

Wichtig: Für S-Pedelecs gelten häufig Sonderregelungen. Alle Details dazu findest du hier.

 

Was ist ein geldwerter Vorteil? Was ist die 0,25 %-Regel?

Wenn dein:e Arbeitgeber:in dir dein JobRad® per Gehaltsumwandlung überlässt, entsteht dir aus der privaten Nutzung des Rads ein geldwerter Vorteil. Das ist genau das, wonach es klingt: Ein Vorteil, der Geld wert ist.

Diesen geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads® versteuerst du mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (bei Versandkosten inkl. Versand). Das ist die 0,25 %-Regel.

Tipp: Die Versteuerung siehst du monatlich auf deiner Gehaltsabrechnung. Ausführliche Infos zu allen steuerlichen Fragen rund um JobRad® findest du unter www.jobrad.org/steuer.

Welche Kosten habe ich, wenn ich ein JobRad® nutze?

Das sind in der Regel zwei Dinge: die Umwandlungsrate und die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Was das ist, erklären wir dir gern:

Umwandlungsrate
Die monatliche Umwandlungsrate ist der Betrag, der jeden Monat von deinem Bruttogehalt abgezogen wird (bis zum Ende der Laufzeit nach 36 Monaten). Sie besteht aus verschiedenen Einzelteilen:

  • die Nutzungsrate,
  • die Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung inklusive Pannenhilfe und
  • eventuell die Rate für den Service, den du gebucht hast (wenn du einen gebucht hast).

Wenn sich dein:e Arbeitgeber:in an bestimmten Kosten beteiligt (z. B. durch Übernahme der Versicherungsrate oder einen individuellen Zuschuss), dann fällt deine Umwandlungsrate natürlich entsprechend geringer aus.

Geldwerter Vorteil
Beim JobRad® per Gehaltsumwandlung ist zusätzlich der geldwerte Vorteil zu versteuern, der aus der privaten Nutzung entsteht – derzeit mit monatlich 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung.

Beispiel: Für ein JobRad® im Wert von 3.000 € (UVP) beträgt der zu versteuernde geldwerte Vorteil monatlich 7 €.

Gut zu wissen: Mit dem Vorteilsrechner im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens kannst du berechnen, was du monatlich tatsächlich netto für dein JobRad® zahlst. Dort siehst du auch den Betrag, den du insgesamt über die ganze Laufzeit zahlst – und wie viel du im Vergleich zum Kauf sparst.

Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, ist die Summe höher als der Kaufpreis, oder?

Ja, das stimmt zwar – aber deine Ersparnis hast du dann noch gar nicht erfasst:

Deine Umwandlungsrate wird nämlich von deinem Bruttogehalt abgezogen. Und weil das Bruttogehalt dann geringer ist, ist auch dein zu versteuerndes Einkommen geringer – und genau an dieser Stelle sparst du jeden Monat.

Wie viel das genau ist, kannst du ganz einfach mit dem Vorteilsrechner ermitteln, den du im meinJobRad®-Portal findest. Probier's gleich mal aus!

Wie viel kann ich bei JobRad® sparen?

Das findest du am besten mit dem Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad®-Portals heraus:

Gib dort den Preis deines Wunschrads und noch ein paar weitere Daten ein – und schon siehst du, wie viel du insgesamt sparst.

Leasingende

Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36 Monate. Was passiert nun mit meinem JobRad®?

Das entscheiden nicht wir, sondern dein:e Arbeitgeber:in im Rahmen der aktuell geltenden Gesetze zum Dienstrad-Leasing: Schau am besten einmal in deinem Überlassungsvertrag nach und sprich auch gern deine interne Ansprechperson für JobRad® an.

Die 36 Monate sind fast um. Wie kann ich mein Rad übernehmen oder zurückgeben?

Dazu bekommst du etwa drei Wochen vor Vertragsende ein Angebot per Mail. Dieses kannst du dann einfach per Klick annehmen oder ablehnen. Mehr Infos dazu findest du auch auf unserer Infoseite zum Vertragsende.

Hier noch zwei wichtige Hinweise:

  • Falls du drei Wochen vor Vertragsende noch kein Angebot bekommen hast, schau bitte einmal im Portal nach, ob deine dort hinterlegte E-Mail-Adresse noch aktuell ist.
  • Du kannst das Kaufangebot schon vor Vertragsende annehmen. Bevor du das Rad aber dein Eigen nennen kannst, muss der Leasingvertrag die vollen 36 Monate gelaufen und alle monatlichen Raten sowie der im Übernahme-Angebot angegebene Preis vollständig bezahlt worden sein. Bis dahin bleibt das Rad Eigentum der Leasing-Gesellschaft.

Folgeleasing

Was passiert mit den zurückgegebenen Fahrrädern?

Diese Fahrräder werden professionell überholt, damit sie wieder richtig gut in Schuss sind, und dann als Gebrauchträder verkauft.

Nach drei Jahren hat mein Rad ein paar Gebrauchsspuren. Ist das bei der Rückgabe ein Problem?

Nein, normale Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer im Lack durch Fahrradtaschen o. ä.) sind bei der Rückgabe kein Problem, da es sich ja um einen gebrauchten Gegenstand handelt.

 

Kann ich ein Folgeleasing auch für Familienmitglieder abschließen?

Grundsätzlich ja – es gibt nur eine Einschränkung: und zwar, dass sie in demselben Haushalt wohnen wie du. Ansonsten sind sie nämlich nicht von der Versicherung mit abgedeckt.

Frag auch sicherheitshalber noch einmal bei deiner internen Ansprechperson nach, ob euer Unternehmen dies erlaubt. (Das ist meistens, aber nicht immer, der Fall.)

Ändert sich mein Service-Paket bei einem Folgeleasing?

Das kannst du selbst entscheiden, weil es sich ja um ein neues Leasing handelt. Schau gerne einmal nach, welche Optionen es gibt:

Alle Service-Pakete im Überblick

Kann ich mein Rad vor Vertragsende abkaufen oder kündigen?

Grundsätzlich geht das schon – und manchmal gibt es eben Umstände, die das erforderlich machen.

Schau dir zu dem Thema gern die Info-Seite an, auf der wir das Wichtigste für dich erläutern. Wende dich danach einfach an die zuständige Ansprechperson in deinem Unternehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen.

Was bedeutet ein nahtloser Übergang beim Folgeleasing?

Das bedeutet, dass du dein neues Fahrrad schon bekommst, bevor dein altes abgeholt wurde, damit du zu keiner Zeit ohne Fahrrad bist.

Das erreichst du, wenn du dich schon frühzeitig im Portal für die Rückgabe des alten Rads entscheidest und auch vor Vertragsende einen Antrag für das neue Rad stellst.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch das Folgeleasing?

Das sind dieselben steuerlichen Vorteile wie beim ersten Leasing – es ist in dieser Hinsicht egal, ob es sich ums erste oder zweite (oder dritte usw.) Leasing handelt.

Versicherung

Habe ich auf mein JobRad® Garantie?

Das kann man nicht pauschal beantworten, weil Garantien von den Fahrradmarken freiwillig vergeben werden (anders als die gesetzliche Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, die natürlich auch für dein JobRad® gilt).

Frag aber gern mal bei dem Fahrradgeschäft nach, das dir dein JobRad® besorgt hat: Dort bekommst du bestimmt alle Infos zur Garantie.

Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?

Deine Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist das Fahrradgeschäft, von dem du das Rad bekommen hast. Grundsätzlich gilt:

  • Für dein JobRad® gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt also zwei Jahre ab Übernahme des JobRads®.
  • Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensfällen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.

Infos dazu, welche Schäden versichert sind und welche nicht, findest du im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der Startseite vom meinJobRad®-Portal.


Tipp: Dein Fahrradgeschäft kann dir auch sagen, ob es für dein Rad eine Herstellergarantie gibt. Frag dort gern einmal nach, falls du einen Schaden erst nach der Gewährleistungsfrist entdeckt hast.

Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad®. Was tue ich?

Unsere Empfehlung: Nimm Kontakt mit einem JobRad®-Fachhandel in deiner Nähe auf und vereinbare einen Termin, um dein Rad dort vorbeizubringen.

Der Fahrradladen erfasst deinen Schaden ordnungsgemäß und kümmert sich um die Weiterleitung an die Versicherung "assona GmbH". Von denen bekommst du dann eine Mail, sobald sie deine Schadensmeldung bearbeitet haben.

Alternativ kannst du den Schaden auch selbst melden:

Bitte gib dabei in jedem Fall die Antragsnummer ("KAU-Nummer") deines JobRads® an, die im meinJobRad®-Portal unter „Meine JobRäder“ steht.

Mein JobRad® wurde gestohlen – wie geht’s weiter?

Oh nein, wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:

Melde den Diebstahl sofort bei der Polizei. Gib dabei die Rahmennummer des Rads an. Falls du das Rad wiedergefunden einen Schaden festgestellt hast, dokumentiere diesen Schaden mit aussagekräftigen Fotos.

Melde den Diebstahl bzw. Schaden dann direkt bei der Versicherung "assona GmbH":

Gib dabei bitte immer die Antragsnummer ("KAU-Nummer") deines JobRads® an, die im meinJobRad®-Portal unter „Meine JobRäder“ steht.

Nach der Meldung bitten wir dich um etwas Geduld: Sobald die assona GmbH sie geprüft hat, bekommst du eine Mail. Und wenn alles mit der Versicherung geklärt ist, ist die Frage an dich:

Möchtest du ein neues JobRad® haben?
Dann kannst du ein neues JobRad® beantragen. Wir schreiben dir eine Mail dazu, sobald die Versicherung uns Bescheid gegeben hat, dass der Fall abgeschlossen ist. Du musst dich also nicht extra bei uns melden. 

Möchtest du kein neues JobRad® haben?
Dann musst du nichts weiter tun: Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet dein Vertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch deine:n Arbeitgeber:in beendet.

Wie beantrage ich nach einem Diebstahl oder Totalschaden ein neues JobRad®

Bitte warte erst ab, bis dein Diebstahl bzw. Schaden von der Versicherung komplett reguliert und abgeschlossen wurde. Danach kann's weitergehen:

  1. Such dir innerhalb von sechs Monaten nach Ende des alten Vertrags ein neues Rad im JobRad-Fachhandel aus. Wenn der Wert mindestens 70 % des alten Rads beträgt, rechnen wir dir 50 % der bereits geleisteten Raten an.
  2. Schick uns das Fachhandelsangebot oder auch nur den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl oder Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
  3. Bitte warte nun ab, bis wir deinen Antrag im meinJobRad-Portal angelegt haben. Das ist wichtig, weil wir nur dann deine bis dahin geleisteten Zahlungen anteilig anrechnen können.
  4. Sobald das erledigt ist, bekommst du von uns eine Mail mit der Auftragsnummer und allen Infos zum weiteren Vorgehen.

Schnelle technische Hilfestellung und persönlicher Support

Klicken Sie einfach im Portal unten rechts auf das Fragezeichen-Symbol, um Erklärvideos aufzurufen.

Über das Briefumschag-Symbol senden Sie unkompliziert ein Ticket an unseren Support. Tipp: Per Klick auf „Bildschirmfoto“ wird automatisch ein Screenshot erstellt, der uns viele nützliche Informationen zur schnellen Beantwortung Ihrer Anfrage liefert.

Der Vorteil: Sie umgehen mögliche Wartezeiten am Telefon und erhalten zügig die gewünschte Auskunft.

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