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JobRad® macht aus Fahrrädern und E‑Bikes Diensträder. Zu Ihrem Vorteil: Sie gewinnen Komfort und schonen den Geldbeutel.
Ihre Firma least für Sie das JobRad® und überlässt es Ihnen zur Nutzung. Sie fahren es, wann immer Sie wollen: Zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.
Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad kann Ihr JobRad® sein.
Die 36 Raten werden monatlich automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen. Dank vorteilhafter Versteuerung sparen Sie bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf.
Merkblatt JobRad®-Inspektion
Die Inhalte Ihres Inspektionspakets
Merkblatt JobRad®-FullService
Die Inhalte des JobRad®-FullService
Merkblatt Leasingfähiges Zubehör
Was ist leasingfähig und was nicht?
Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen.
Was ist Leasing?
Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad® handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.
Hinweis:
Die ständige Nutzbarkeit kann – wie auch bei einem Privatkauf – nicht jederzeit garantiert werden. Wenn das JobRad® z. B. aufgrund einer Reparatur längere Zeit in der Werkstatt steht, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf die Reparatur, jedoch nicht darauf, für die Dauer der Reparatur die monatlichen Raten auszusetzen.
Kann ich mein JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr JobRad® zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.
Hintergrund ist, dass dem JobRad®-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Leasinggeber:innen können demnach am Ende der Leasingvertragslaufzeit entscheiden, ob sie das JobRad® den Leasingnehmer:innen (sprich: den Arbeitgeber:innen) andienen oder es auf anderem Weg veräußern. Trifft Letzteres zu und wir erhalten ein entsprechendes Kaufangebot über das JobRad® von dem:der Leasinggeber:in (wie es bisher der Fall war), kaufen wir das JobRad® und bieten es anschließend wiederum dem:der JobRadler:in zum Kauf an.
Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36 Monate. Was passiert nun mit meinem JobRad®?
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich Ihre persönliche oder berufliche Situation, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in, was mit dem JobRad® passiert. Bitte lesen Sie den Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
Wenden Sie sich direkt an:
Das JobRad®-Team | Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr | support@jobrad.org | 0761 205515-900